1. Auf welchen Ebenen kann es eine KJV geben?
2. In welchem Verhältnis stehen die KJV der unterschiedlichen Ebenen zueinander?
4. Ist es möglich neben der KJV weiterhin einen Jugendausschuss einzusetzen?
1. Auf welchen Ebenen kann es eine KJV geben?
Eine KJV kann es auf gemeindlicher, kirchenkreislicher oder regionaler und landeskirchlicher Ebene geben.
2. In welchem Verhältnis stehen die KJV der unterschiedlichen Ebenen zueinander?
Im besten Fall delegiert oder wählt die gemeindliche KJV Mitglieder in die Kinder- und Jugendvertretung auf kreiskirchlicher Ebene und diese auf die landeskirchliche Ebene.
3. Wie wirken sich Fusionen von Gemeinden oder Kirchenkreisen auf Kinder- und Jugendvertretungen aus? Wie kann man die KJV auf Fusionen vorbereiten?
Fusionen von Rechtsträgern betreffen auch die jeweiligen Kinder- und Jugendvertretungen. Diese würden ebenso neu gebildet wie die anderen Gremien und Leitungsorgane. In der Regel wird dazu eine neue oder angepasste Geschäftsordnung für die KJV erforderlich sein und sich die KJV mit ihren Organen neu bilden.
Wo bereits konkrete Fusionspläne bestehen, sollte dies schon bei der Gründung von KJVs berücksichtigt werden.
4. Ist es möglich neben der KJV weiterhin einen Jugendausschuss einzusetzen?
Es ist weiterhin möglich einen Jugendausschuss (Fachausschuss für Jugendarbeit) auf gemeindlicher und kreiskirchlicher Ebene einzusetzen. Der Jugendausschuss ist allerdings kein Pflichtausschuss mehr. Sinnvoll dürfte dies insbesondere dort sein, wo es einen entsprechenden Bedarf an Beratung und Entscheidungen gibt, der nicht von der KJV wahrgenommen werden kann.
5. Braucht die KJV ein eigenes Schutzkonzept?
Ob für die KJV ein eigenes Schutzkonzept erstellt wird oder ob die KJV im Schutzkonzept der Jugendarbeit behandelt wird, kann jeweils vor Ort und unter Beteiligung der KJV entschieden werden. Unerlässlich ist es, für die KJV eine Potenzial- und Risikoanalyse zu erstellen um zu gewährleisten, dass alle Verfahrens- und Interventionsregeln auch für die KJV Anwendung finden.
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Finanzen und Fördermittel – Rechtlicher Rahmen – Gründung einer KJV
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- Rainer Steinbrecher
- Jugendbildungsreferent für Förderpolitik, Finanzen und Fundraising, Partizipation, Schnittstelle Jugend- und Konfirmand*innenarbeit
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