Im Amtsblatt von August 2025 sind Änderungen in der Richtlinie zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung aufgelistet.
Demnach wird auch die Anlage 13 zur Richtlinie (zu § 86 WiVO) „Finanzielle Abwicklung von Freizeiten“ aufgeführt.
Wir haben hier, im Downloadbereich ganz unten auf dieser Seite, den entsprechenden Auszug aus dem Amtsblatt angefügt. Des Weiteren befindet sich dort auch der Vordruck für die Abrechnung von Ferienfreizeiten.
Diese Vorschrift gilt für alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie für die Landeskirche.
Material Freizeitenabrechnung
- Anlage 13 0.08 MB
- Vordruck Freizeitenplanung_abrechnung 0.04 MB
- Vordruck PDF 0.25 MB
