Inklusion

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde ein verbindlicher Rahmen geschaffen, in dem die Rechte junger Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe und umfassende Partizipation verankert sind. Die Stärkung von Inklusion ist eines von vier zentralen Handlungsfeldern des KJSG und verfolgt einen multidimensionalen Ansatz, der bauliche, soziale, kommunikative und finanzielle Aspekte umfasst. Eine inklusive Gesellschaft schafft verlässliche Voraussetzungen für Mitbestimmung und entwickelt Strukturen, in denen Vielfalt als selbstverständlicher Bestandteil anerkannt wird.

Unsere Angebote:

  • Beratung von Fachkräften und Gremien auf örtlicher und regionaler Ebene bei der Erstellung und Weiterentwicklung von inklusiven Konzepten und Angeboten
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten inklusiver Jugendarbeit
  • Unterstützung bei der Erstellung von Texten in Einfacher Sprache
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Workshops, Teamcoaching, offene digitale Sprechstunde

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