Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in NRW: Arbeitshilfe

Bundeskinderschutzgesetz

Zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, nach dem in der Kinder- und Jugendarbeit auch jugendliche Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, sind konkrete Vereinbarungen zwischen den kommunalen Jugendämtern und Trägern zu treffen.

Einheitlich, unbürokratisch und praktikabel sollen sie laut Landesjugendring NRW ausfallen. Dazu hat er nach Absprachen mit allen Beteiligten eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die auch konkrete Muster für Vereinbarungen, Selbstverpflichtungen, Anträge etc. enthält. Hier ist sie