Mitbestimmung stärken: Das neue KJVG

Mitbestimmung stärken: Das neue Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG)

Mit dem neuen Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) hat die Evangelische Kirche im Rheinland einen zukunftsweisenden rechtlichen Rahmen geschaffen, der die echte Mitbestimmung junger Menschen nachhaltig stärkt.

Hier geht’s zum Gesetz!

 

Was bedeutet das KJVG?

Mitbestimmen statt nur dabei sein:

Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit, eigene Vertretungen zu gründen. Hier können sie ihre Ideen einbringen und Entscheidungen aktiv mitgestalten.

 

Eigenständig und unabhängig:

Kinder- und Jugendvertretungen bestimmen selbst, wie sie arbeiten, sich organisieren und welche Projekte sie umsetzen möchten.

 

Anerkennung und Unterstützung:

Die Kirche erkennt die Kinder- und Jugendvertretungen offiziell an und begleitet sie als Träger. Das bedeutet: Rückhalt, Unterstützung und Zugang zu den nötigen Ressourcen.

 

Ein motivierendes Zeichen für junge Menschen

Das Gesetz macht deutlich: Die Kirche nimmt junge Menschen ernst und traut ihnen Verantwortung zu. Wer sich engagiert, kann tatsächlich etwas bewegen und erlebt, wie eigene Ideen Wirklichkeit werden. So wird die Kirche zu einem Ort, an dem junge Menschen nicht nur willkommen sind, sondern wirklich mitbestimmen und gestalten können.

Das Gesetz eröffnet neue Chancen für Engagement, Mitsprache und Gemeinschaft – und ist eine Einladung an alle jungen Menschen, aktiv zu werden.