Bundeskindesschutzgesetz: Umsetzung in der Evangelischen Jugend im Rheinland

Für die vier Bundesländer in deren Gebiet die Evangelische Jugend im Rheinland tätig ist, wurden jeweils unterschiedliche Regelungen zur Umsetzung des Bundeskindesschutzgesetzes getroffen.

Seit Januar 2012 ist das Bundeskindesschutzgesetz in Kraft. Die rechtsgültige Fassung des Gesetzes kann direkt auf der Seite des Bundesgesetzblattes (http://rsw.beck.de/rsw/upload/WiesnerSGB/120104Ver%C3%B6ffentlBGBl.pdf .) heruntergladen werden.

Das Gesetz schafft in vielen Fällen wichtige fachliche Verbesserungen im Kindesschutz.Für die Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung und der Schutz des Wohls aller Kinder und Jugendlichen eine wichtige und dauerhafte Aufgabe, die volle Unterstützung verdient.

 

Konsequenzen für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit

In Verantwortung für einen umfassenden Kinderschutz hat die die Evangelische Jugend seit 2011 das Thema intensiv aufgegriffen.

Unter dem Motto „ Ermutigen-Begleiten-Schützen“ wurden Qualitätsstandards beschlossen und eine Handreichung für die Praxis erarbeitet. Download unter: https://redstorage.ekir.de/d/d6aefb30846449a9bd44/

Das Bundeskindesschutzgesetz schafft neue Rahmenbedingungen, die die Kinder- und Jugendarbeit betreffen: So ist vorgesehen, dass die Jugendämter (Verwaltung + Jugendhilfeausschuss) Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beschließen, weiterentwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über deren Tätigkeiten, die den unmittelbaren Umgang mit Kindern und Jugendlichen betreffen. Die Notwendigkeit der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen hängt von der Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen ab. Bestimmte Tätigkeiten dürfen auch von Ehrenamtlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 [= erweitertes polizeiliches Führungszeugnis] wahrgenommen werden.

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden in NRW sind  aktuellen Informationen aus dem Landesjugendring NRW hier zu finden: https://www.ljr-nrw.de/themen/praevention-sexualisierter-gewalt/

 

Für Rheinland-Pfalz wurde eine Rahmenvereinbarung beschlossen, der nun die überregionalen Träger der Kinder- und Jugendarbeit beitreten. Im Unterschied zu NRW müssen die örtlichen Träger keine Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Jugendämtern aushandeln. Der Newsletter des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz enthält die wichtigsten Informationen.

 

Im Saarland wurde eine Landesvereinbarungen beschlossen, die  im direkten Kontakt zwischen dem Landesjugendamt und den überregionalen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage von Mustervereinbarungen umgesetzt wird. Detaillierte Informationen finden sich auf der Internetseite des Landesjugendrings Saar: https://www.jugendserver-saar.de/wissen/jugendarbeit-und-juleica/kinderschutz

 

Für Hessen hat der Landesjugendring gemeinsam mit dem Landesjugendamt eine Mustervereinbarung entwickelt. Aktuelle Informationen finden sich hier:https://www.hessischer-jugendring.de/kindeswohl/kindeswohl-praevention-erlaeuterung

 

Materialien zur Schulung von beruflich Mitarbeitenden und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen finden sich in den aktualisierten Broschüren des bundesweiten Projekts PräTect. Die Materialien stehen alle kostenlos als Downloads zur Verfügung, können aber auch als Broschüren bestellt werden. Sie sind hier zu finden: https://www.bjr.de/handlungsfelder/praevention-und-jugendschutz/praetect-praevention-sexueller-gewalt/materialien-fachwissen-uebungen-good-practice

 

Für Fragen rund um die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen steht im Amt für Jugendarbeit Erika Georg-Monney zur Verfügung (Kontaktdaten finden Sie unter diesem Artikel).