Teilweise, vorübergehende Aussetzung des Beschlusses Jugendfestival/Jugenskongress
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Antragstext
Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
Die EJiR setzt die Umsetzung ihres Beschlusses 2 „Jugendfestival 2024 – Grundsätze, Planung und Vorbereitung“ der Delegiertenkonferenz vom 12.03.2022 in Teilen vorübergehend aus.
In dem Beschluss heißt es:
„Die EJiR führt einen Jugendkongress und ein Jugendfestival künftig in jeweils vierjährigem Rhythmus abwechselnd fort, so dass in jedem zweiten Jahr ein Event der EJiR durchgeführt wird. Ein Jugendkongress steht dabei vorrangig für die partizipative Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und oder kirchlichen Themen, die für junge Menschen bedeutsam sind. Ein Jugendfestival setzt die Tradition der Jugendcamps als Orte der Begegnung und Wahrnehmung der Größe und Vielfalt der EJiR mit gemeinsamem Feiern bei spirituellen und jugendkulturellen Angeboten fort.“
Eine Umsetzung des Beschlusses würde bedeuten, dass die EJiR nach ihrem Jugendkongress 2026 und ihrer Beteiligung am Kirchentag 2027 im Jahr 2028 ein nächstes Jugendfestival durchführen würde. Dies erscheint nicht sinnvoll und möglicherweise auch nicht leistbar. Die EJiR wird, wie beschlossen, den Jugendkongress 2026 und ihre Beteiligung am Kirchentag 2027 jeweils eingehend auswerten und ihren oben zitierten Beschluss auf der Grundlage der Auswertungen prüfen.
Der Delegiertenkonferenz ist zur Herbst-DK 2027 durch den Vorstand ein Vorschlag für künftige (Groß-)Veranstaltungen der EJiR vorzulegen.
- Christina Baehr
- Verwaltungsleitung
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