Einsetzung des Ausschusses „Hauptberuflichkeit im Jugendverband“
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Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
Hauptberufliche Tätigkeit im Jugendverband ist eine besondere Verantwortung, die mit spezifischen Herausforderungen einhergeht. In der Regel sind Hauptberufliche nicht direkt im Jugendverband angestellt, tragen jedoch die Aufgabe, die demokratisch gefassten Beschlüsse des Verbands mit umzusetzen. Angesichts der oft komplexen Macht- und Rollenverhältnisse zwischen Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen ist es entscheidend, dass der Jugendverband ein gemeinsames Verständnis von Hauptberuflichkeit entwickelt. Dazu gehört auch
die Festlegung verbindlicher Standards, um qualitativ hochwertige Jugendarbeit zu gewährleisten. Die Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen und Herausforderungen des
Hauptberufes soll in einem von der Delegiertenkonferenz gewählten Ausschuss stattfinden. Dieser Ausschuss berichtet regelmäßig der Delegiertenkonferenz und kann seine Ergebnisse in Form von Anträgen einbringen. Eine enge Einbindung ehrenamtlich Engagierter in diesen Prozess ist unerlässlich – denn Hauptamtliche arbeiten mit und für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit.
Daher richtet die Delegiertenkonferenz den Ausschuss “Hauptberuflichkeit im Jugendverband” ein, der sich zu folgenden Themen dauerhaft berät und Beschlussfassungen vorbereitet:
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Ehrenamt und Hauptberuflichkeit?
Gute Kooperation zwischen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen unter den Aspekten: „Ehrenamt braucht Hauptamt“ und “kein Hauptamt ohne Ehrenamt”, Zusammenspiel von Mitgliedern, dem Ehrenamt und dem Hauptberuf im demokratisch organisierten Jugendverband sowie den Anstellungsträgern Auswirkungen des Kinder- und Jugendvertretungsgesetzes auf die Arbeit der Hauptberuflichen sowie auf das Verhältnis und Zusammenspiel von Ehrenamt und Hauptberuflichkeit
2. Was sind die Rahmenbedingungen für Hauptberuflichkeit?
Bedingungen und Anforderungen an Hauptberuflichkeit, Bedarfe am Arbeitsplatz (z. B. Ausstattung, Finanzen), Verschiedene Anstellungsmodelle (z. B. befristete Verträge,
Mischfinanzierung, Gestellung), Umgang mit Stellenkürzungen oder -wegfall.
3. Welche Qualifikation & Personalentwicklung ist für Hauptberufliche notwendig?
Qualifizierung und Qualifizierungs(mindest)standards, Fort- und Weiterbildung: Bedarfserhebung und Angebote, Berufliche Weiterentwicklung und Weiterbildung, Personalentwicklung im Lebensverlauf (z. B. älter werden in der Jugendarbeit), Onboarding, Offboarding, Stellenprofile und deren Weiterentwicklung
4. Wie kann Steuerung & Unterstützung gestaltet sein?
Dienst- und Fachaufsicht / Begleitung von Hauptberuflichen, Qualitätsmanagement in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Interessenvertretung & politische Einbindung durch Lobbyarbeit sowie Bildung von Netzwerken für die Belange Hauptberuflicher in der Jugendarbeit
Der Ausschuss soll seine Arbeit auf der Grundlage der Beratungen der vorherigen Wahlperioden. Die Delegiertenkonferenz wünscht sich explizit eine Beteiligung von Ehrenamtlichen im Ausschuss. Gäste und beratende Mitglieder sind ebenso gerne willkommen!
Arbeitsweise:
Der Ausschuss trifft sich vier- bis fünfmal jährlich, teils digital, teils in Präsenz. Die Termine werden gemeinsam festgelegt, digitale Treffen finden regelmäßig statt.
Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zur beruflich-pädagogischen Jugendarbeit. Dabei fließen unterschiedliche Perspektiven ein – etwa aus dem Ehrenamt, der Personalabteilung des LKA und der gemeindepädagogischen Praxis. Der Ausschuss gibt sich selbst eine Arbeitsform. Dabei wird er durch eine Hauptberufliche Person aus dem Amt für Jugendarbeit als Geschäftsführer*in unterstützt.
