Richtlinien & Qualitätsstandards

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Dokumente rundum die Richtlinien und Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend im Rheinland zum Download.

 

Qualitätsstandards

Wir machen Qualität anders! „Qualitätsstandards der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen-Qualifizierung und Selbstverpflichtung der Evangelischen Jugend im Rheinland“. Auf knapp 20 Seiten werden die spezifischen Hintergründe und Herausforderungen Evangelischer Jugendarbeit herausgearbeitet.

Die Qualitätsstandards formulieren außerdem verschiedene Formate für die differenzierten Qualifizierungen. Die Grundlage bilden die vorgegebenen Juleica-Standards, welche für den Jugendverband um spezifische Punkte ergänzt oder vertieft wurden. Dabei ist auch der wichtige partizipative Anteil bei Qualifizierungen zu beachten, um Jugendlichen eine weltoffene, sprachfähige, reflektierte und empathische Haltung zu ermöglichen.

Mit diesen Standards soll eine einheitliche Befähigung ehrenamtlich tätiger Jugendlicher innerhalb der Evangelischen Jugend im Rheinland und deren Qualität sichergestellt werden.

 

Ordnung muss sein

Ordnungen, Strukturen, Beschlüsse und Wissenswertes für die Mitglieder der Delegiertenkonferenz der
Evangelischen Jugend im Rheinland.

Ordnung muss sein! Deshalb enthält diese Mappe als Grundausstattung Unterlagen darüber, wie die Evangelische Jugend im Rheinland verfasst ist und zusammenarbeitet. Dies wird ergänzt durch Materialien, die zur Mitwirkung in der Delegiertenkonferenz und zum Verständnis der Abläufe hilfreich sein können.
Im ersten Teil befinden sich die aktuelle Fassung Ordnung der evangelischen Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie die Geschäftsordnungen der Delegiertenkonferenz, der Evangelischen Landesjugendvertretung im Rheinland (ELJVR) und der Ausschüsse und Projektgruppen, welche die Delegiertenkonferenz einsetzt.
Der zweite Teil beinhaltet Materialien zur Erläuterung: Materialien der Evangelischen Landesjugend-vertretung, Schaubilder, eine Übersichtskarte der rheinischen Kirchenkreise, Erläuterungen zum Umgang mit der Geschäftsordnung und ein bisschen landeskirchliche Statistik.
Im dritten Teil sind wichtige Beschlüsse aufgeführt. Viele von ihnen stellen Grundsatzpositionen der Evangelischen Jugend im Rheinland dar.
Der vierte Teil enthält zwei Regelwerke: Den Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland und die „Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016. Darin geht es in Punkt 3 um die Besonderheiten bei der Anerkennung von Jugendverbänden und Jugendgruppen – wie der Evangelischen Jugend – als Träger
der freien Jugendhilfe.
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