
Wir stellen uns der Verantwortung
Mit der Verabschiedung von Qualitätsstandards zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung hat die Evangelische Jugend im Rheinland im September 2011 ihre Zielrichtung und die notwendigen Schritte formuliert. Der vollständige Text hier zum Download.
In Kooperation mit der Geschäftsstelle der AEJ-NRW ist eine umfassende Broschüre entstanden, die möglichst alle Bereiche unserer Arbeit erfasst (verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiteinrichtungen/Offene Türen, Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Jugendbildungsstätten). Die Broschüre kann kostenlos im Amt für Jugendarbeit bestellt werden. Mailto:hanke@afj-ekir.de
Der vollständige Text steht hier zum Download zur Verfügung:
Handreichung: "Ermutigen, begleiten, schützen"
Artikel zur Handreichung
Als eine Maßnahme unter vielen, die notwendig sind, um die Kinder- und Jugendarbeit präventiv auszurichten, bitten wir alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung. Konkrete Erläuterungen sind dem Begleitbrief zu entnehmen. Wir senden auf Anfrage den Text der Selbstverpflichtung als offenes Word-Dokument zu. Damit haben alle die Möglichkeit, eigene Briefbögen zu verwenden, bzw. den Namen des Anstellungsträgers, bzw. den Namen des Trägers der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort einzufügen.Bitte anfordern bei Ilona Hanke, mailto:hanke@afj-ekir.de
Für den Umgang mit Führungszeugnissen finden sie umfassende Informationen im Infoportal der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend.
http://www.evangelische-jugend.de/index.php?id=347
Nach Verabschiedung des Bundeskindesschutzgesetzes gibt es für NRW dazu landesweite Regelungen, die kommunal umzusetzen sind. In Rheinland-Pfalz wird derzeit daran gearbeitet:
http://jugend.ekir.de/service/afj_20120313_egm_kindesschutz-649.php
Um auf Verdachts- oder Mitteilungsfälle von Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt vorbereitet zu sein, ist es notwendig in allen Gemeinden, Kirchenkreisen, Werken und Verbänden Krisenpläne zu arbeiten. Stichworte zur Vorgehensweise finden sich hier
Zur Zeit entsteht im Amt für Jugendarbeit eine möglichst flächendeckende Liste von Vertrauenspersonen auf Kirchenkreisebene, die als Ansprechpartner für Verdachts- und Mitteilungsfälle zum Thema Kindeswohl und sexuelle Gewalt zur Verfügung stehen. Zu den Aufgaben dieser Personen hier weitere Informationen
Umfassende Informationen zum Bundeskindesschutzgesetz finden sich in der neuen Publikation der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend „Kinder schützen“. Nähere Informationen unter:
http://www.evangelische-jugend.de/Publikationen-Single.1044.0.html?&cHash=52c1fbd2f282140ea1f5f122effebae6&tx_ttnews[tt_news]=706
In der Evangelischen Kirche im Rheinland ist eine zentrale Anlaufstelle für Fälle sexueller Gewalt geschaffen worden. Zuständig ist Claudia Paul, die ihr Büro in der Hauptstelle für Beratung hat.
Telefon: 0211/3610- 312 oder -300
Email: Mailto:claudia.paul@ekir.de
Nähere Informationen sind zu finden unter:
http://www.ekir.de/www/service/ansprechpartnerin-14351.php
Kommunale Vereinbarungen
E. Georg-Monney / 29.01.2020
20.03.2012
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