AEJ-NRW Sonderförderung

Projektförderung 2023

 

Im April 2022 beschloss der NRW-Landtag das Landeskinderschutzgesetzmit breiter Mehrheit. Auch die Kinder- und Jugendarbeit profitiert von finanziellen Mitteln auf Grundlage des Gesetzes.

 

Jetzt hat die aej-NRW für das Jahr 2023 kurzfristig einen Etat für Projekte im Themenfeld „Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt“ zur Verfügung.

 

Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 70 %).

Antragsfrist ist der 4. April 2023

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:

  • Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein.
  • Das Projekt ist begrenzt auf das Jahr 2023. Alle Ausgaben müssen in 2023 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2023 datiert sein.
  • Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Januar 2024 erfolgt.
  • Die Bagatellgrenze (Mindestantragsvolumen) für die Antragsstellung beträgt 5.000 €
  • antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger; Zusammenschlüsse mehrerer Einrichtungen und Organisationen werden priorisiert berücksichtigt.
  • Daneben ist eine Förderung von Mikroprojekten mit maximal 1.500 € für Offene Türen mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) möglich.
  • eine Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören
    • ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.
    • die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (max. 2 h) per Zoom am 9. Mai um 10 Uhr
      -> die Teilnahme an einer Abschluss-Veranstaltung (ca. 2,5 h) per Zoom (wird noch terminiert)