Online-Fachtag "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"

EKiR und AfJ

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Netz
Seit März diesen Jahres üben wir uns alle in neuen Formen digitaler Kommunikation und begleiten Kinder und Jugendliche, die nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch in Schulzeiten viele Stunden am Tag in Online-Welten unterwegs sind. Die technischen Möglichkeiten nehmen rasant zu und damit auch Risiken und Gefahren.

Es ist nahezu unmöglich als Pädagog*innen, Berater*innen, Lehrer*innen und Eltern den Überblick zu behalten und zu erkennen, in welchem Maß Minderjährige online von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen nehmen zu. Täter*innen finden immer neue Wege, digital Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Gemeinsam mit Silke Knabenschuh (Fachreferentin für Jugendmedienschutz bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.) werden wir aktuelle Trends besprechen und unsere Möglichkeiten eines verbesserten Kinder- und Jugendschutzes diskutieren.

Nicht immer können wir Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt beschützen, aber wir können sie im Strafverfahren professionell begleiten lassen. Dafür gibt es speziell geschulte Fachkräfte. Über diese sehr wichtige und wertvolle Arbeit wird Frau
Stefanie Maurer (Dipl.Soz.Päd., Psychosoziale Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Düsseldorf, Zeuginnen- und Zeugenbetreuung am Düsseldorfer
Amts- und Landgericht) berichten, und wir können mit ihr über unsere Fragen sprechen.

Ungewöhnliche Zeiten bedingen neue Fortbildungsformate, und so laden wir Sie herzlich zu einem Online-Fachtag ein. Wir treffen uns per Zoom, und der Einladungslink wird Sie nach Ihrer Anmeldung per Mail erreichen.

Anmeldung bis zum 16.10.2020

per E-Mail an:
Ilona Rehmet
rehmet@afj-ekir.de
Amt für Jugendarbeit

Anzugebene Daten:
Vorname, Nachname, Dienststelle, Telefon, E-Mail, Datum/Unterschrift
„Hiermit melde ich mich verbindlich zum Online-Fachtag
am 29.10.2020 an. Ich nehme von 10 bis 15 Uhr teil zum Thema
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und
Begleitung““

  • 20.8.2020
  • ekir.de
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