Corona aktuell

AfJ informiert

Beschluss der Landesregierung NRW in der Folge der Erlasse des MAGS zu den Betretungsverboten bei Kin­dertagesbetreuungsangeboten (13.3.2020), den Regelungen zu Schul­schließungen (13.3.2020) und des Erlasses zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen (15.3.2020) häufen sich die Nachfragen zur An­wendung in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder:- und Jugendschutzes.

Gemäß Ziffer 3 des o.g. Erlasses des MAGS vom 15.3.2020 sind u.a. Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote ab dem 17.3.2020 zu schließen bzw. einzustellen, die dem Bereich der außerschulischen Bil­dungseinrichtungen zuzuordnen sind (Aufzählungspunkt 3).

Hierzu zählen:

  • Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendar­beit (einschließlich der offenen Angebote von Fußballfanprojek­ten);
  • Angebote und Einrichtungen der Jugendverbände einschließlich Jugendbildungsstätten
  • Angebote und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit gemäß §SGB VIII;
  • Angebote und Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit (wie z.B. Jugendkunstschulen)
  • Jugendherbergen
  • sowie weitere vergleichbare Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung und/oder außerschulischen Bildungsarbeit die­nen, soweit diese von Kindern und Jugendlichen unmittelbar genutzt werden.

Anbei der Beschluss im Wortlaut

Aus dem AfJ:

Die aktuelle Ausnahmesituation rundum das neuartige Coronavirus und das Ziel dieses möglichst effektiv einzudämmen, fordert auch bei uns vom Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland, zum Teil, drastische Einschnitte in der täglichen Arbeit und Veranstaltungsplanung. Wir folgen den Handlungsempfehlungen und Erlässen der Landesregierungen NRW und RLP, sowie der Gesundheitsämter und der Landeskirche, um unseren Teil dazu beizutragen, die Ansteckungskurve abzuflachen, und sagen daher bis auf Weiteres alle Treffen, Gremiensitzungen und Tagungen ab. Wir versuchen stattdessen soweit möglich Telefon- und Videokonferenzen zu organisieren und informieren hierüber jeweils gesondert.

Des Weiteren sind alle Referentinnen und Referenten und Sekretariatsmitarbeitende angehalten, wenn möglich, aus dem Home-Office heraus zu arbeiten, um die Ansteckungsgefahr für sich und andere möglichst gering zu halten. Für Fragen und Absprachen rundum ausfallende Veranstaltungen, weitere Planungen und dergleichen sind wir daher am besten via E-Mail oder den dienstlichen Mobilgeräten erreichbar.

Lassen Sie uns gemeinsam bedacht und verantwortungsvoll handeln, um diese Extremsituation bestmöglich zu meistern.

  • 17.3.2020
  • ekir.de
  • ekir_afj3