Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW im Haushaltsjahr 2022

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat über die Landesjugendämter das Antragsverfahren für das Jahr 2022 eröffnet und zur Antragstellung für folgende Förderpositionen aufgefordert:

  • Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung
  • Pos. 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung
  • Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe/Jugendmedienarbeit
  • Pos. 3.2: Demografie/ländlicher Raum/regionale Anforderungen
  • Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte
  • Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung
  • Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
  • Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen
  • Pos. 4.4: Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit/ Gender Mainstreaming
  • Pos. 4.5: Angebote für junge LSBTIQ*-Menschen
  • Pos. 5.1: Kinder-/ Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
  • Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit
  • Pos. 5.3: Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit
  • Pos. 6: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2022 festgelegt. Dies ist keine Ausschlussfrist. Allerdings werden Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandelt.

Wichtiger Hinweis: Im Falle einer Bewilligung der Förderanträge ist von einem Maßnahmenbeginn frühestens ab dem 01.05.2022 auszugehen.

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  • 26.10.2021
  • Red
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