Stoppt Radical Profiling
Diese Vorgehensweise hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2012 für rechtswidrig erklärt und damit den Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes gewürdigt.
Die Initiative „Schwarze Menschen in Deutschland“ (ISD) und das „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung“ (BUG) haben eine Petition erarbeitet, die sich an den Bundestag richtet.
Die Petition kann noch bis zum 18.12.2012 unterschrieben werden. Bisher sind mehr als 7.000 Unterschriften eingegangen, 50.000 werden benötigt- jede Unterschrift zählt!
Hier geht’s zur Petition: www.stoppt-racial-profiling.de
jh / 3.12.12
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